Hauptuntersuchung: Wie kann ich Stress und Ärger vermeiden?

Der anstehende Termin zur Hauptuntersuchung (HU) bereitet vielen Fahrzeugbesitzern Stress. Dabei gibt es mit der richtigen Vorbereitung und einem guten Vorwissen keinen Anlass dazu. Hierbei ist es gut zu wissen, worauf es bei der technischen Prüfung ankommt und was die Prüfingenieure ins Augenmerk nehmen.

Was Autofahrer vor (und nach) der HU wissen sollten?

„Von den Prüfingenieuren wird die Verkehrssicherheit unter die Lupe genommen, nicht die Betriebssicherheit“, räumt Karsten Graef vom TÜV SÜD in München mit einem häufigen Missverständnis auf. Im Klartext: Wirbt beispielsweise ein Gebrauchtwagenhändler mit einer frischen HU, muss deshalb noch lange nicht das Fahrzeug in einem tadellosen Zustand sein.

Bei den Funktionsüberprüfungen werden die gesamte Beleuchtung, Räder und Bereifung, Checks auf Korrosion und Durchrostungen sowie der Flüssigkeitsstände und Dichtheit der Aggregate in Augenschein genommen. Hinzu kommen die Kontrollen von Lenkung und Lenkspiel, Bremsen, aber auch Rückspiegel, Kennzeichen, Plaketten oder die Hupe.

Eingeführt wurde die Hauptuntersuchung in Deutschland im Dezember 1951 für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger. Nach und nach etablierten sich ähnliche Regelungen auch in anderen Staaten. Seit 1977 regeln entsprechende Richtlinien für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Durchführung der technischen Überwachung. „Im Laufe der Jahre und parallel zur technischen Entwicklung wurden die Prüfkataloge und Prüfmethoden immer wieder angepasst, aktualisiert und die Anforderungen europaweit zunehmend harmonisiert“, erläutert der TÜV SÜD-Experte. Insbesondere nimmt die Prüfung von elektronischen Systemen einen immer bedeutenderen Stellenwert ein. Auch wurde in Deutschland beispielsweise unter anderem vor dem Hintergrund des Dieselskandals die Abgasmessung am Auspuffendrohr wieder eingeführt.

Vorgelegt werden muss zu einer HU die Zulassungsbescheinigung Teil 1 – vormals Fahrzeugschein – auch wenn das Fahrzeug abgemeldet ist. Für den zweiten Fall kann ggf. auch die Zulassungsbescheinigung Teil II ausreichend sein. Auch wichtig sind eventuell vorhandene Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie beispielsweise Sonderräder, Tieferlegungsfedern oder Zubehör-Lenkräder, sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Bei einer Nachuntersuchung wird darüber hinaus der Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung benötigt.

Zudem räumt der HU-Fachmann mit einem noch immer existierenden Irrtum auf: „Die HU darf grundsätzlich nicht ‚überzogen‘ werden und der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich.“ Wird etwa bei einem PKW der Prüftermin um mehr als acht Monate überzogen, drohen ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Allerdings beruhigt Graef, „beim TÜV wird eine Überziehung nicht geahndet, das ist Sache von Polizei oder etwa dem Ordnungsamt.“

Bildquelle: Pixabay

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