In der Spielstraße gilt Schritt-Tempo

Dieses Verkehrszeichen mit auf der Straße spielenden Kindern hat jeder schon mal gesehen. Es steht am Anfang eines sogenannten „verkehrsberuhigten Bereichs“, auch Spielstraße genannt.
Dann gilt: Nur Schritttempo fahren, Fußgänger haben Vorrang und das Halten und Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt. Das Ende der Spielstraße wird mit demselben Schild, aber durchgestrichenen angezeigt.

Bildquelle: Pixabay
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