Geschwindigkeitsbegrenzungen für Anhänger und Caravans

Grundsätzlich gilt für Anhängergespanne Tempo 80. Wer mit Anhänger aber auf Autobahnen und Kraftfahrtstrassen mit Vmax = 100 unterwegs sein will, der kann laut TÜV NORD eine Ausnahmeverordnung nutzen. Ist in den Fahrzeugpapieren des Anhängers keine Tempo-100-Eignung bezüglich des Betriebs für Anhängergespanne vermerkt, kann das Gespann bei einer anerkannten Prüforganisation begutachtet werden. Auf Grundlage der dort erhaltenen Bestätigung gibt dann die Zulassungsbehörde die Tempo-100-Plakette für den Anhänger aus – und damit die Lizenz zum legalen Schnellerfahren.
Aber Achtung: Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt weiterhin Tempo 80 für diese Pkw-Gespanne!
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