Winter- oder Sommerreifen? Was darf ich und was muss ich?

Wir befinden uns in der Reifenwechsel-Saison. Ein guter Zeitpunkt, um uns die Gesetzeslage zur Reifenpflicht anzuschauen.
Eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen gilt eine situative Winterreifenpflicht: Das heißt, wer bei winterlichen Straßenverhältnissen (bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) fahren will, muss Winterreifen oder Ganzjahresreifen aufziehen.
Ähnlich verhält es sich im Sommer: Das Fahren mit Winterreifen in den Sommermonaten ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Aber wer einen Unfall aufgrund von falscher Bereifung verursacht, kann trotzdem zur Kasse gebeten werden. Und nicht nur der Fahrer, auch der Fahrzeughalter kann rechtlich belangt werden. Das Osterfest sollte hier nur als grober Richtwert zum Umstecken der Pneus angesehen werden: Wenn die Feiertage bereits im März sind, herrschen hierzulande gegebenenfalls noch winterliche Bedingungen oder im umgekehrten Fall, spät im April, kann das Wetter bereits sommerlich warm sein.
Bildquelle: Pexels
 
 
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