Obwohl in Deutschland jeder Fahrzeughalter verpflichtet ist, eine Kfz-Versicherung abzuschließen, sind Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer nicht immer eine Person. Möglich macht dies eine Ausnahme: So können Eltern oder Großeltern für junge Fahranfänger eine Versicherung abschließen. Auch bei Ehepaaren können Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sein. In solchen Fällen spricht man von einer „abweichenden Halterschaft.“
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