Scheibentönung: Das ist erlaubt

Weil getönte Scheiben deine Sicht beim Autofahren erheblich einschränken können, gelten bestimmte gesetzliche Vorgaben für die Anbringung.
So muss die Tönungsfolie eine Bauartgenehmigung aufweisen und die Prüfnummer der Folie muss auf jeder folierten Scheibe sichtbar sein. Zudem dürfen nur die Seitenfenster ab der B-Säule und die Heckscheibe verdunkelt werden.
Verstößt du gegen diese Vorschriften, droht ein Bußgeld oder sogar ein Punkt in Flensburg.
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Bildquelle: Unsplash
 
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