Wer zahlt das Bußgeld, wenn der Beifahrer nicht angeschnallt ist?

Anschnallen ist Pflicht, denn es kann Leben retten. Das ist den meisten Autofahrern klar. Doch wie sieht es aus, wenn der Beifahrer sich nicht anschnallen möchte? Darf der Fahrer trotzdem losfahren? Wer muss die Strafe zahlen, wenn das Auto in eine Polizeikontrolle gerät?

Autofahrer haften nicht für ihre (volljährigen) Beifahrer

90 % der deutschen Autofahrer glauben gemäß einer Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24, dass der Autofahrer nicht losfahren darf, wenn der Beifahrer sich nicht angeschnallt hat. Doch damit liegen sie falsch. „Der Beifahrer ist selbst dafür verantwortlich, dass er sich anschnallt und muss demnach auch das Bußgeld von 30 Euro zahlen“, sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung.
Bevor sie losfahren, müssen Autofahrer dafür sorgen, dass alle Sicherheitsgurte einwandfrei funktionieren. „Wenn der Beifahrer seinen Sicherheitsgurt trotzdem nicht anlegen möchte, sollten Fahrer ihre Begleitung auf ihre Anschnallpflicht verstärkt hinweisen“, empfiehlt die Kfz-Expertin. „Denn das Risiko, bei einem Autounfall selbst bei niedriger Geschwindigkeit verletzt zu werden, ist ohne Sicherheitsgurt sehr hoch.“ Der Sicherheitsgurt verhindert nicht nur, dass der Betroffene bei einem Aufprall geschleudert wird, sondern auch, dass er dabei seine Begleitung – und in diesem Fall womöglich auch sich selbst – verletzt. Doch auch wenn der Beifahrer sich weiter nicht anschnallen möchte, dürfen Autofahrer losfahren.

Anders sieht es bei Kindern und schutzbedürftigen Mitfahrern aus. Hier haben Fahrer eine besondere Fürsorgepflicht und müssen dafür sorgen, dass diese Mitfahrer angeschnallt sind und es auch bleiben. Das bedeutet, auch wenn sich ein Kind während der Fahrt selbstständig aus dem Sicherheitsgurt befreit, haftet der Autofahrer. Ist ein Kind nicht angeschnallt, muss der Autofahrer 60 Euro Bußgeld zahlen und bekommt 1 Punkt in Flensburg. Bei mehreren Kindern drohen 70 Euro Bußgeld und ebenfalls 1 Punkt. Darüber hinaus hat der Fahrer Sorge zu tragen, dass die Kinder in den ihrem Alter entsprechenden Kindersitzen sitzen.

Auch Schwangere müssen sich während der Fahrt anschnallen – es sei denn, der Arzt befreit sie von der Anschnallpflicht durch ein ärztliches Attest. Die Angst, dass der Gurt dem Baby schaden könnte, ist unbegründet: Denn bei einem Unfall riskieren Schwangere schwere Verletzungen für sich und das Baby, wenn sie ungebremst gegen das Lenkrad stoßen.

Bildquelle: Pixabay

 
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