Wer zahlt das Bußgeld, wenn der Beifahrer nicht angeschnallt ist? |
Anschnallen ist Pflicht, denn es kann Leben retten. Das ist den meisten Autofahrern klar. Doch wie sieht es aus, wenn der Beifahrer sich nicht anschnallen möchte? Darf der Fahrer trotzdem losfahren? Wer muss die Strafe zahlen, wenn das Auto in eine Polizeikontrolle gerät? Autofahrer haften nicht für ihre (volljährigen) Beifahrer Anders sieht es bei Kindern und schutzbedürftigen Mitfahrern aus. Hier haben Fahrer eine besondere Fürsorgepflicht und müssen dafür sorgen, dass diese Mitfahrer angeschnallt sind und es auch bleiben. Das bedeutet, auch wenn sich ein Kind während der Fahrt selbstständig aus dem Sicherheitsgurt befreit, haftet der Autofahrer. Ist ein Kind nicht angeschnallt, muss der Autofahrer 60 Euro Bußgeld zahlen und bekommt 1 Punkt in Flensburg. Bei mehreren Kindern drohen 70 Euro Bußgeld und ebenfalls 1 Punkt. Darüber hinaus hat der Fahrer Sorge zu tragen, dass die Kinder in den ihrem Alter entsprechenden Kindersitzen sitzen. Auch Schwangere müssen sich während der Fahrt anschnallen – es sei denn, der Arzt befreit sie von der Anschnallpflicht durch ein ärztliches Attest. Die Angst, dass der Gurt dem Baby schaden könnte, ist unbegründet: Denn bei einem Unfall riskieren Schwangere schwere Verletzungen für sich und das Baby, wenn sie ungebremst gegen das Lenkrad stoßen. Bildquelle: Pixabay |
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH , Helmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.