Dienstwagen – was es bei Unfällen zu beachten gilt

Generell darf ein Dienstwagen ???? nur für die Arbeit verwendet werden, wobei die Fahrt von deiner Wohnung zu deiner Arbeitsstelle nicht dazu gehört, und darf nur privat genutzt werden, wenn dies vorher im Arbeitsvertrag geregelt wurde.

Falls du mit diesem Wagen bei einer Dienstfahrt einen Unfall hattest, musst du ihn auf jeden Fall immer melden und folgendes beachten: Liegt die alleinige Schuld beim Unfallgegner, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung den kompletten Schaden ????, aber wenn du zumindest mitschuldig bist, kommt es auf den Grad der Fahrlässigkeit an.

Bei z.B. alkoholisierter Fahrt ???? haftest du gemäß deinem Einkommen, aber bei z.B. leicht erhöhter Geschwindigkeit musst du nur teilweise bezahlen und bei z.B. unachtsamen Verhalten bei Glatteis ist dein Arbeitgeber vollständig für die Haftung verantwortlich.

Doch wenn du, ohne Vereinbarung in einem Vertrag, diesen Pkw privat benutzt hast und einen Unfall hast, musst du den Schaden übernehmen.

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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH , Helmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.