Wenn die Strafe abläuft

Du wurdest geblitzt, aber wartest immer noch auf den „bösen“ Brief von der Stadt?
Dann solltest du die Tage zählen,  denn eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt innerhalb von drei Monaten. Hast du nach diesem Zeitraum noch keinen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zugeschickt bekommen, ist die Strafe ungültig und du kannst zu diesem Vergehen nicht mehr belangt werden.
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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH , Helmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.